Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim ist bemüht, ihre Webseite www.vg-freinsheim.de im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist derzeit teilweise mit der BITV RP vereinbar. Einige Fotos zu Nachrichtenartikeln etc. sind noch nicht mit einem Alternativtext versehen. Zudem werden derzeit noch div. PDF-Dokumente (u. a. auch Satzungen) als Bild-Scan ohne Texterkennung bereitgestellt. Wir arbeiten daran, diese Punkte im Sinne der Barrierefreiheit zeitnah nachzubessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 13.03.2024 überprüft.
Die Webseite erfüllt nach Bewertung der Chamaeleon AG alle technischen Anforderungen an die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Die Erfüllung der Anforderungen aus redaktioneller Sicht beruht auf einer durch die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim durchgeführten Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangabe
Über nachfolgendes Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, etwaige Mängel oder Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.
Zuständiger Fachbereich für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist der Fachbereich 1 – Zentrale Angelegenheiten.
Durchsetzungsverfahren
Bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort auf Ihre Anfrage kann ein Durchsetzungsverfahren in Anspruch genommen werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 165342
Fax: 06131 / 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de