Einzelhandelskonzept

Einzelhandelskonzept

Ziel des Konzeptes ist die Weiterentwicklung der gesamtverbandsgemeindlichen Zentren- und Standortstruktur auf eine entsprechend tragfähige städtebaulich-funktional ausgewogene sowie schließlich rechtssichere Gesamtkonzeption zu gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels stabilisiert bzw. ausgebaut und dadurch die Vitalität und Attraktivität der Versorgungs-standorte gesichert werden. Durch die Gesamtkonzeption wird eine funktionierende, wohnortnahe Grundversorgung gesichert und optimiert.

Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in der Verbandsgemeinde Freinsheim zu sichern, dauerhaft zu stärken und fort zu entwickeln trifft das Einzelhandelskonzept Empfehlungen und liefert Umsetzungsinstrumente für die gemeindliche Bauleitplanung und die kommunale Baugenehmigungspraxis. Das Einzelhandelskonzept liefert Grundlagen für die Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümern.

Zunächst werden im EHK der aktuelle Zustand der Einzelhandelsstruktur in der VG Freinsheim für alle relevanten Standorte und für alle relevanten Warengruppen beschrieben und bewertet. Es werden in einer detaillierten städtebaulichen Analyse der Stadtkern von Freinsheim und der Ortskern von Weisenheim am Sand hinsichtlich seiner Versorgungsstruktur untersucht um Empfehlungen zu Entwicklungszielen aus zu sprechen.  Im Nahversorgungskonzept werden Entwicklungsziele dargelegt und Perspektiven in der Erweiterung der Bestandsstandorte als auch in der Neuausweisung aufgezeigt.

Der Erarbeitungsprozess zum Einzelhandelskonzept wurde von einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern der Gewerbevereine in der Verbandsgemeinde, der Industrie und Handelskammer, politischen Vertretern sowie Vertretern der Verwaltung einschließlich des Büros Stadt+Handel und der Struktur und Genehmigungsdirektion Neustadt, Abteilung Raumordnung begleitet.

Der Rat der Verbandsgemeinde Freinsheim hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die Einzelhandelskonzeption beschlossen.