Bitte beachten Sie, dass Sie trotz der Online-Fundanzeige gemäß § 967 BGB dazu verpflichtet sind, die Fundsache bei der zuständigen Behörde abzuliefern. Gerne können Sie die Fundsache zu unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeben oder wenn möglich in den Briefkasten einwerfen.