Fischereischein Ausstellung

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Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Freinsheim

    Bei einer Verlängerung des Fischereischeines ist der alte Fischereischein erforderlich.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende