Hundehaltung Abmeldung

Meldung zur Hundesteuer
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende