Umfrage: Durchführung von Sitzungen als Videokonferenz in Notsituationen


Mit dem Sechsten Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 03.06.2020 in der Fassung vom 17.12.2020 hat der Landesgesetzgeber anlässlich der Corona-Pandemie mit § 35 Abs. 3 GemO die Möglichkeit geschaffen, bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen Beschlüsse der kommunalen Gremien in schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenz zu fassen.

Diese Vorschrift ist bis zum 31. Dezember 2021 mit wissenschaftlicher Unterstützung sach- und fachgerecht zu beurteilen. Zielsetzung der Evaluation ist die Ermittlung des Zielerreichungs- und Akzeptanzgrades sowie der Praktikabilität im Gesetzesvollzug.

Zur Durchführung dieser Beurteilung benötigen wir Ihre Mithilfe!

Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) hat mit wissenschaftlicher Begleitung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Fragebögen entwickelt. Einer davon richtet sich auch an die Öffentlichkeit.

Wir würden uns freuen, wenn Sie an der kurzen Befragung teilnehmen könnten und bedanken uns bereits vorab herzlich für Ihre Unterstützung.

 Eine Teilnahme an der Befragung ist bis einschließlich 10. September 2021 möglich.