Bundesweiter Warntag am 10.09.2020


Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Dazu werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen. Ab sofort informiert eine neue Website www.bundesweiter-warntag.de über die Planungen des bundesweiten Warntages am 10. September. Sie bietet Informationen über den ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden bundesweiten Warntag. Die Website erklärt zudem, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird. In den sozialen Netzwerken wird es auch über den Hashtag #Warntag2020 Informationen geben.

 

Hintergrund zum bundesweiten Warntag
Lange vor der Corona-Pandemie haben Bund und Länder im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen.

Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS), Warn-Apps wie beispielsweise NINA oder KATWARN, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort. Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiterentwickelt werden können.

Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesinnenministerium nachgeordnet ist. In Rheinland-Pfalz wird der Warntag vom Innenministerium und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Kreisbehörden vorbereitet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesweiter-warntag.de