Letzte Aktualisierung: 03.11.2020
Bestattungen und Trauerfeiern
Die Durchführung von Bestattungen und Trauerfeiern ist weiterhin möglich. Als Trauergäste dürfen teilnehmen:
1. Ehegatten, Lebenspartner oder Verlobte des Verstorbenen,
2. Verwandte ersten und zweiten Grades des Verstorbenen, sowie deren Ehegatten / Lebenspartner und
3. Personen eines weiteren Hausstandes.
Außerdem dürfen weitere Gäste anwesend sein, sofern sichergestellt ist, dass sich nicht mehr als eine Person auf einer Raumfläche von 10 m² befindet.
Da die verschiedenen Friedhofshallen innerhalb der Verbandsgemeinde unterschiedlich groß sind, kann der letztgenannte Personenkreis nur nach Einzelfallprüfung zugelassen werden.
Grundsätzlich besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Grab selbst ist unter den Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, ein Mindestabstand von 1,50 m zu halten.
Eheschließung / Trauungen
An standesamtlichen Trauungen im Trauzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim dürfen derzeit neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten noch zwei weitere Personen teilnehmen, für welche grundsätzlich die Pflicht besteht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Das Historische Rathaus der Stadt Freinsheim wird für Eheschließungen erst wieder ab April 2021 zur Verfügung stehen und die zugelassene Gästezahl von den dann geltenden Regelungen abhängen.