Hochzeiten und Beerdigungen weiterhin möglich


Letzte Aktualisierung: 03.11.2020

Bestattungen und Trauerfeiern

Die Durchführung von Bestattungen und Trauerfeiern ist weiterhin möglich. Als Trauergäste dürfen teilnehmen:

1.    Ehegatten, Lebenspartner oder Verlobte des Verstorbenen,

2.    Verwandte ersten und zweiten Grades des Verstorbenen, sowie deren Ehegatten / Lebenspartner und

3.    Personen eines weiteren Hausstandes.

Außerdem dürfen weitere Gäste anwesend sein, sofern sichergestellt ist, dass sich nicht mehr als eine Person auf einer Raumfläche von 10 m² befindet.

Da die verschiedenen Friedhofshallen innerhalb der Verbandsgemeinde unterschiedlich groß sind, kann der letztgenannte Personenkreis nur nach Einzelfallprüfung zugelassen werden.

Grundsätzlich besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Grab selbst ist unter den Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, ein Mindestabstand von 1,50 m zu halten.


Eheschließung / Trauungen

An standesamtlichen Trauungen im Trauzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim dürfen derzeit neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten noch zwei weitere Personen teilnehmen, für welche grundsätzlich die Pflicht besteht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Das Historische Rathaus der Stadt Freinsheim wird für Eheschließungen erst wieder ab April 2021 zur Verfügung stehen und die zugelassene Gästezahl von den dann geltenden Regelungen abhängen.