Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist auch im Jahr 2020 die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € Netto) in der LEADER Region Rhein-Haardt möglich!
Wie funktioniert es ?
Sie reichen einen vollständigen Projektsteckbrief bis zum 19.06.2020 bei der LEADER-Geschäftsstelle ein. Das Regionalmanagement prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit. Die Mitglieder der LAG Rhein-Haardt bewerten die Projekte nach Ende des Projektaufrufs und legen dabei eine Punktzahl fest. Die Vergabesitzung ist wegen der aktuellen Lage noch offen. Wenn keine Sitzung möglich ist, startet am 20.06.2020 ein Umlaufbeschluss, der am 06.07.2020 endet. Sie stellen anschließend den formalen Förderantrag bei der Geschäftsstelle und schließen einen Vertrag zur Unterstützung mit der LAG ab. Nach Abschluss des Projektes reichen sie bis spätestens 15.01.2021 bei der LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus
Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?
Ausschließlich öffentliche Träger
Was kann gefördert werden?
Grundvoraussetzung für die Auswahl von Kleinstprojekten ist, wie gut sie die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützen. Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max. 20.000 € netto betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € netto werden nicht gewährt.
Die Auswahl der Kleinstprojekte erfolgt anhand der genehmigten Auswahlkriterien der LAG Rhein-Haardt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den Kriterien der LILE. Förderfähig sind Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Dorfentwicklung, Energie, Mobilität und Tourismus (Handlungsfelder 2, 3 und 4). Nicht förderfähig sind u.a.: Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
Übersicht: Wichtige Eckdaten zur Förderaufruf für Kleinstprojekte
- Fördermittel-Budget: 120.000 €
- Start des Aufrufes: 27.04.2020
- Einreichungsfrist für Projektskizzen: bis 19.06.2020 (Ausschlussfrist)
- Projektauswahl durch die LAG ab 20.06.2020
- Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 15.01.2021 (Letzter Termin für die Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG)
- Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Projektbeschreibungen in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!
Ansprechpartner für Projektträger:
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projektsteckbriefs mit einem folgender Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen:
LEADER Regionalmanagement
Dr. Peter Dell
KOBRA Beratungszentrum
Am Gutleuthaus 19
76829 Landau in der Pfalz
Tel. 06341 62150; Mobil: 0171 2810412; Fax: 06341 6490030
e-Mail: peter.dell@kobra-online.info
Dennis Zimmermann
Verbandgemeinde Monsheim
Alzeyer Straße 15; 67590 Monsheim
Tel. (0 62 43) 18 09-27; Fax: (0 62 43) 18 09-727
e-Mail: dennis.zimmermann@vg-monsheim.de