Fastnacht in Weisenheim am Sand


Für den Fastnachtsumzug in Weisenheim am Sand am Sonntag, den 23.02.2020 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19.00 Uhr gilt die Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen aufgrund übermäßigen Alkoholgenusses vom 07.02.2020, veröffentlicht am 13.02.2020.

§ 1 Alkoholverbot

  • Anlässlich des Fastnachtsumzuges in Weisenheim am Sand am 23.02.2020 ist das Mitbringen alkoholischer Getränke und der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke verboten
  • Die Abgabe von branntweinhaltigen alkoholischen Getränken von Umzugsteilnehmern an Dritte, der Verzehr branntweinhaltiger Getränke, der Ausschank und Verkauf branntweinhaltiger alkoholischer Getränke von den Ständen und am Umzugsweg ist untersagt.
  • Das Verbot gilt nicht für Bier, Wein, und Schaumwein (Sekt). Das Verbot gilt weiterhin nicht für gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen.


§ 2 Glasverbot

  • Glasbehältnissen (Flaschen, Gläser) dürfen nicht mitgeführt werden. Ausgenommen ist das Mitführen von Glasgetränkebehältnissen durch Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.
  • Der Ausschank und Verkauf von Getränken jeglicher Art von den Ständen und am Umzugsweg in Flaschen und Gläsern ist untersagt.
  • Für Gaststätten gilt ein Verbot des Verkaufs von Flaschen oder Gläsern, sofern die Kunden das Areal der Gastronomie mit der gekauften Ware verlassen.


§ 3 Sonstige Verbote

  • Von den Umzugswägen dürfen nur solche Gegenstände (Wurfmaterial) herabgeworfen werden, durch die eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung nicht zu befürchten ist und durch die keine gesonderte Entsorgung oder Straßenreinigung erforderlich ist. Das Herabwerfen von Flaschen (gleich welchen Materials), Kartons oder anderem Verpackungsmaterial ist untersagt.
  • Das Bewerfen der Umzugswägen mit Gegenständen ist verboten.


§ 4 Verbotszeitraum

Die Verbote nach §§ 1, 2 und 3 gelten für Sonntag, den 23.02.2020 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim
Örtliche Ordnungsbehörde

Gefahrenabwehrverordnung zum Download