Zahlungserinnerung zu kommunalen Abgaben


Wenn uns ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Forderungen fristgerecht eingezogen. Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte spätestens 8 Tage vor Abbuchungstermin mit.

Alle Zahlungspflichtigen die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Steuerbescheid (Dauerbescheid) zu entnehmen sind, rechtzeitig, unter Angabe der Buchungsnummer, auf eines der nachstehenden Konten zu überweisen:

Sparkasse Rhein-HaardtDE80 5465 1240 0000 0502 86
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eGDE13 5479 0000 0002 2075 83

Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen Kosten wie Mahngebühren nach der Kostenordnung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz, sowie Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung.

Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie uns bequem online erteilen: