Bundestagswahl am 23. Februar 2025


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nach dem Bruch der Ampel-Koalition auf Bundesebene und der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen festgesetzt. Damit findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages vorzeitig und zwar am Sonntag, dem 23. Februar 2025 statt. 

Durch den vorgezogenen Wahltermin und auf Grund der gesetzlichen Verfahrensregelungen im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung ändern sich verschiedene Fristen, die für gesamte Wahlvorbereitung, d.h. für die Parteien und Wählergruppen, die öffentliche Verwaltung und nicht zuletzt für die Wählerinnen und Wähler relevant sind. Aus diesem Grund informieren wir Sie nachfolgend über verschiedene Termine und damit zusammenhängende Auswirkungen:

 

20.01.

Letzter Tag für die Parteien zur Einreichung von Wahlvorschlägen

23.01.

Letzter Tag für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Beschwerde einer Partei wegen Nichtzulassung zur Wahl

24.01.

Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge durch die Bundes-, Landes-, und Kreiswahlausschüsse

30.01.

Letzter Tag für eine Entscheidung über eine Beschwerde einer Partei wegen Nichtzulassung von Wahlvorschlägen

erst danach

Druck der Stimmzettel

02.02.

Die Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt.

KW 6

Auslieferung der Stimmzettel an die Verbandsgemeindeverwaltung; erst jetzt kann die Ausstellung von Briefwahlunterlagen erfolgen

 

Insbesondere der zuletzt genannte Termin führt dazu, dass für die Beantragung, Ausstellung und den Versand von Wahlscheinen samt Briefwahlunterlagen voraussichtlich nur zwei Wochen Zeit verbleiben. Dies ist angesichts von geschätzten 7.000 Briefwählern in der VG Freinsheim (Grundlage Bundestagswahl 2021) und einem mittlerweile längerem Postlauf eine recht kurze Zeit, insbesondere für die Rücksendung. Daher empfehlen wir Ihnen, diesen engen Zeitrahmen bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Urnenwahl oder per Briefwahl zu beachten.

Die Wahllokale für die Urnenwahl werden an folgenden Orten eingerichtet:

  • Bobenheim am Berg: Turnhalle des TUS Bobenheim am Berg, Jahnstraße 2 (barrierefrei)
  • Dackenheim: Dorfgemeinschaftshaus, Kirchheimer Straße 16 (barrierefrei)
  • Erpolzheim: Bürgerhaus, Mühlgasse 7 (barrierefrei)
  • Freinsheim: Hermann-Sinsheimer-Grundschule, Haintorstraße 27
  • Herxheim am Berg: Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 34 (barrierefrei)
  • Kallstadt: Turnhalle des TV Kallstadt, Leistadter Straße (barrierefrei über den Seiteneingang)
  • Weisenheim am Berg: Turnhalle, Jahnstraße 5 (bedingt barrierefrei)
  • Weisenheim am Sand: Mensa der Grundschule, Westring 24 (barrierefrei)

 

Sofern Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Der schnellste und einfachste Weg Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen ist die Nutzung des Online-Wahlscheinantrags. Diesen finden Sie ab Mitte Januar auf www.vg-freinsheim.de
  • Den Online-Wahlscheinantrag können Sie darüber hinaus auch über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (ab Ende Januar) mit dem Smartphone aufrufen. In diesem Fall sind Ihre persönlichen Daten bereits ausgefüllt und Sie müssen die Antragstellung nur noch bestätigen.
  • Alternativ füllen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte, die Ihnen bis zum 02.02. zugeht, vollständig aus und schicken diese zurück an die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim. Sie können den Wahlscheinantrag auch in den Briefkasten am Rathauseingang einwerfen. Vergessen Sie dabei bitte nicht, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins an der richtigen Stelle (linke Seite) zu unterschreiben.
  • Der Antrag kann auch formlos per Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch per E-Mail an briefwahl@vg-freinsheim.de gestellt werden. Der Antrag muss Ihren Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift beinhalten. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Wichtig: Beantragte Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich per Post an Sie geschickt.

Fragen zum Thema Briefwahl beantwortet das Wahlteam unter der E-Mail-Adresse briefwahl@vg-freinsheim.de.