Alle Jahre wieder kommt es zu nicht zulässigem Einsatz von Herbiziden auf privaten und öffentlichen Grünflächen. So wurde beispielsweise in Weisenheim am Berg von Unbekannten auf Streuobstwiesen der Gemeinde und auf anderen privaten Wiesen gegen Gräser gespritzt ohne den jeweiligen Besitzer zu informieren. Teilweise so massiv, dass die Flächen neu eingesät werden mussten.
Bitte beachten Sie, dass Unkrautvernichtungsmittel auf Nichtkulturflächen verboten sind und Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können! Gemäß Pflanzenschutzgesetz § 12 dürfen auf Flächen, von denen Oberflächenwasser in die Kanalisation gelangen könnte, z.B. Einfahrten, Gehwege und sonstige befestigte Bereiche wie Hof- und Betriebsflächen, keine Herbizide zur Anwendung kommen. Im Übrigen gelten auch die vermeintlichen „Hausmittel“ wie Salz oder Essig als verbotene Pflanzenschutzmittel, wenn sie zum Zweck der Unkrautvernichtung eingesetzt werden!