Wer darf wählen?
Sie müssen in einem Wählerverzeichnis für die Verbandsgemeinde Freinsheim stehen. Sie sind nur von Amts wegen in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag, dies war der 12.01.2025, mit Hauptwohnung in unserem Melderegister gespeichert waren.
Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 13.01.2025:
Sie sind neu in die Verbandsgemeinde Freinsheim gezogen?
→ Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch bei uns wählen!
Sie ziehen aus einer Gemeinde im Bundesgebiet zu:
- Ihr Einzugsdatum liegt nach dem 12.01.2025: Sie sind nicht wahlberechtigt.
- Sie können bis 02.02.2025 einen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis der Verbandsgemeinde Freinsheim aufgenommen zu werden oder
- Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer bisherigen Gemeinde.
Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb der Verbandsgemeinde zur Nebenwohnung und Ihre bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklärt: Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.
Ihre Hauptwohnung in der Verbandsgemeinde hat sich geändert?
Sie sind innerhalb der VG umgezogen (Ummeldung) oder Sie haben Ihre Nebenwohnung mit Ihrer Hauptwohnung getauscht: Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.
Sie waren abgemeldet?
Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen! Sie müssen bis 07.02.2025 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Freinsheim!