Zahlungserinnerung zu Abgaben für das 4. Quartal 2024


Wenn uns ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Forderungen fristgerecht eingezogen. Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte spätestens 8 Tage vor Abbuchungstermin mit.

Alle Zahlungspflichtigen die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Steuerbescheid (Dauerbescheid) zu entnehmen sind, rechtzeitig, unter Angabe der Buchungsnummer, auf eines der nachstehenden Konten zu überweisen:

Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN DE80 5465 1240 0000 0502 86

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
IBAN DE13 5479 0000 0002 2075 83

Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen Kosten wie Mahngebühren nach der Kostenordnung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz, sowie Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung. Einen Vordruck zur Erteilung eines Lastschriftmandates kann auf der Internetseite www.vg-freinsheim.de unter Bürgerservice heruntergeladen werden.

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