Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Das Land Rheinland-Pfalz stellt einen Sozialfonds für das Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten zur Verfügung.
Der Sozialfonds des Landes unterstützt nicht mehr die Kinder bedürftiger Eltern, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, §2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, da diese durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT) unterstützt werden, welches vorrangig in Anspruch zu nehmen ist.
Vielmehr dient der Sozialfonds der Unterstützung der Kinder, die sich wirtschaftlich in einer vergleichbaren Notlage befinden und nicht aus Mitteln des BuT unterstützt werden.
Sollten Sie sich im Jahr 2024 in einer mangelnden finanziellen Leistungsfähigkeit befunden haben und ihr Einkommen lag im Jahr 2024 unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit, dann haben Sie einen Anspruch auf diesen Sozialfonds.
Für die Beantragung des Sozialfonds 2024 und für weitere Fragen wenden Sie sich bitte bis spätestens 15.01.2025 an die Verbandsgemeindeverwaltung in Freinsheim, Frau Flemming unter der Telefonnummer 06353 9357-221 oder per E-Mail: flemming@vg-freinsheim.de.
Einkommensgrenze
Nachfolgender Tabelle können Sie die Einkommensgrenzen für die Gewährung von Lernmittelfreiheit entnehmen:
Anzahl Kinder | Einkommensgrenze der Eltern* | Einkommensgrenze eines Elternteils |
1 Kind | 26.500 € | 22.750 € |
2 Kinder | 30.250 € | 26.500 € |
3 Kinder | 34.000 € | 30.250 € |
4 Kinder | 37.750 € | 34.000 € |
* oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt (eheähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft)