Planfeststellung u.a. für die Erneuerung des Brückenbauwerks in Freinsheim


Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 455 im Zuge der Erneuerung des Brückenbauwerks der Deutschen Bahn AG in der Ortslage Freinsheim 

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 17.04.2024, Az. 02.3 - 1939 - PF/31a, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 17.06. bis 01.07.2024 einschl. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstr. 9, 67251 Freinsheim, Zimmer Nrn. 2 und 4 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Ergänzung der VG Freinsheim) 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 17.06.2024 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). 

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
In Vertretung

gez. Dr. Markus Rieder
(Leiter der Planfeststellungsbehörde)