Planfeststellung für die K 2 im Zuge der Erneuerung einer Eisenbahnbrücke bei Dackenheim


Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 27. März 2024, Az.: 02.4-1904-PF/35, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 30. April 2024 bis einschließlich 13. Mai 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 9 in 67251 Freinsheim, Zimmer-Nrn. 2 und 4 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 30. April 2024 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. 

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Vereinigungen und den Beteiligten, die außerhalb von Rheinland-Pfalz wohnen und über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Ferner wurde der Planfeststellungsbeschluss durch öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz und durch Veröffentlichung in der Tageszeitung Rheinpfalz, Ausgabe Bad Dürkheim zugestellt. 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 3 VwVfG). 

Quelle: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz