Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet und liegt ab dem 01.03.2024 bis zur Beschlussfassung am 19.03.2024 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan durch den Verbandsgemeinderat in der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Freinsheim haben ab dem 01.03.2024 die Möglichkeit, innerhalb von 14 Ta gen (bis 15.03.2024) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim, oder elektronisch an finanzen@vg-freinsheim.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.